Coronaregelungen Stand 23.08.2021

Nachstehend die aktuellen Regelungen unserer Stadt:

Liebe Kasseler Sportvereine,

die Zahl der Infektionen mit dem Corona-Virus sind in den vergangenen Tagen deutlich angestiegen, die 7-Tage-Inzidenz in Kassel hat den Schwellenwert von 50 überschritten. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Kassel für das Stadtgebiet Maßnahmen entsprechend der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen getroffen, die ab Samstag, 21. August 2021, gelten.

Für den Sport in Kassel sind demnach folgende Regelungen zu beachten:

  • die 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) gilt für den Zugang zu öffentlichen Innenräumen, also auch für Innenräume von Sportstätten (Hallenbäder oder Sporthallen)
  • diese Regel gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren (bisher unter 12 Jahren)
  • diese Regel gilt nicht für den Spitzen- und Profisport
  • Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte sind nur mit einer Teilnehmerzahl von maximal 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen (zuzüglich Geimpfte oder Genesene) erlaubt. Dies gilt auch für Sportveranstaltungen
  • Die Maßnahmen gelten vorerst bis Donnerstag, 16. September 2021, analog zur Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen

Die aktuellen Informationen zum Thema im Gesamtüberblick finden Sie unter www.kassel.de/corona und dort über den Link „FAQ Coronavirus“ unter der Überschrift „Die aktuellen Regeln für die Stadt Kassel im Überblick“.

Die aktuellen Corona-Regeln in Hessen finden Sie unter dem Link: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/final_uberblick_der_corona-regeln_kurz_und_kompakt_1.pdf