Präzise Regeln und neue Informationen zur Wiederaufnahme des Sports

Sowohl die Stadt Kassel als auch der Landessportbund haben neue Informationen über die Wiederaufnahme des Sports in Zeiten der Corona-Krise veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Abstands- und Hygienedetails, sowie eine Klärung offener Fragen. Darunter befindet sich die Ankündigung der Stadt Kassel, den Trainingsbetrieb auf den städtischen Sportanlagen ab dem 13. Mai 2020 unter speziellen Voraussetzungen wieder zuzulassen. Wettkampfsport bleibt hingegen weiterhin untersagt. Zudem wendet sich die TGW mit einen Aufruf an ihre Mitglieder.

Auflagen des Landes Hessen

Das Land Hessen hat folgende Auflagen erlassen, die bei der sportlichen Ausübung zwingend einzuhalten sind:

  • kontaktfreies Ausüben des Trainings
  • Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Personen
  • Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten 
  • Zuschauer und Öffentlichkeit sind nicht gestattet
  • Wettkampfsport bleibt verboten
  • Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten bleiben geschlossen. Ausgenommen sind Toiletten, die unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen genutzt werden können
  • Warteschlangen beim Zugang oder Verlassen der Sportanlagen sind zu vermeiden. Soweit es möglich ist, sollen getrennte Ein- und Ausgänge genutzt werden
  • Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts sind keiner besonderen Gefährdung auszusetzen
  • Die Vorgaben der Fachverbände für die verschiedenen Sportarten für die Trainingsgestaltung sind von den Vereinen einzuhalten

Stadt Kassel empfiehlt Anwesenheitsliste zur Infektionsketten-Verfolgung

Weiterhin gibt die Stadt Kassel bekannt:

Grundlage für die Nutzung der städtischen Sportanlage ist die geltende Belegungsplanung, die die Sportvereine mit dem Sportamt der Stadt Kassel aufgestellt haben. Diese tritt ab Mittwoch, 13. Mai 2020, wieder in Kraft.

Das Sportamt wird die städtischen Sportanlagen in diesen Tagen mit allgemeinen Hygienehinweisen und die Toilettenräume mit entsprechenden Aufklebern über Handhygiene ausstatten. Auch werden Seifenspender und Papierhandtücher in den Toiletten vorgehalten. Auf einigen Sportanlagen und in Sporthallen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sportamtes wie gewohnt vor Ort. 

Auch der öffentlich zugängliche städtische Gesundheitsparcours im Park Schönfeld wird unter Beachtung der Abstands- und Hygieneauflagen ab dem 13. Mai 2020 wieder geöffnet.

Wichtig: Alle Vereine sind für die Einhaltung der vom Land Hessen genannten Auflagen selbst verantwortlich. Es ist daher entscheidend, dass auch alle Trainer, Betreuer und Sportler umfassend über die einzuhaltenden Regeln vom Vereinsvorstand informiert werden. Die Sportvereine verpflichten sich mit der Nutzung städtischer Sportanlagen, alle genannten Auflagen zu beachten, umzusetzen und einzuhalten. 

Darüber hinaus wäre es ratsam, bei jeder Trainingseinheit eine Anwesenheitsliste der teilnehmenden Sportler und Betreuer zu führen. Somit kann im Falle einer Ansteckung mit Covid-19 eine Rückverfolgung der Infektionskette durch das Gesundheitsamt gewährleistet werden. Die Listen sollten über einen längeren Zeitraum im Verein aufbewahrt und falls erforderlich vorgelegt werden.

Wir müssen jetzt eine Situation meistern, die es in dieser Form noch nicht gegeben hat. Sport wird wieder möglich, auch wenn es noch erhebliche Einschränkungen und Auflagen gibt. Wichtig ist, dass wir nach wir vor für eine Reduzierung des Übertragungsrisikos des Corona-Virus sorgen. Dafür ist die Einhaltung der genannten Vorgaben auch im Sportbetrieb entscheidend.

Landessportbund beantwortet umfangreich Fragen zur Wiederaufnahme

Der Landessportbund hat indessen eine eigene Seite herausgegeben, auf der eine hohe Anzahl von Fragen fachkundig beantwortet werden. Sie ist unter:

https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq-wiedereinstieg/ erreichbar.

TGW startet Aufruf an Mitglieder

Der erste Vorsitzende der TGW, Harald Gilfert, hat sich in einem Schreiben an alle Mitglieder gewandt:

„Bitte kontaktiert eure Abteilungsleiter, Übungsleiter und Kursleiter vor Beginn des Sportangebotes der TGW. Sie sind für euch die ersten Ansprechpartner für die einzuhaltenden geforderten Vorsichtsmaßnahmen.

Jedes Sportangebot ist in den zur Verfügung stehenden Sportbereichen/Sporthallen/Kursräumen gesondert zu betrachten. Erforderliche Hygieneartikel werden durch uns auf Anforderung der Sportgruppen beschafft und bereitgestellt. Manchmal gibt es…. Spender!

Sollte jemand von euch Möglichkeiten haben, für den Verein etwas zu organisieren, gern bei unserem Schatzmeister melden.Selbstverständlich steht der Vorstand für Rückfragen, Vorschläge und Hinweise jederzeit zur Verfügung.Ich wünsche uns allen einen guten Start in den Sport, aber passt weiterhin gut euch auf, werdet nicht zu sorglos und haltet die geforderten Hygienemaßnahmen bitte unbedingt ein.“